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Brauers Mühle - Mühlenwinkel Nr. 7 (früher Nr. 1)
1148 als Klostermühle genannt. Es bleibt immer noch die Frage offen, wo genau die Klostermühle gestanden hat.
War es das Grundstück Mühlenwinkel Nr. 1 = Brauer - Siebrecht oder Mühlenwinkel Nr. 2 = Scheel / Weißbach?
Aufgrund der Anlage des Freigrabens, der bei W. Fulst vom Mühlengraben in die Wiesen abgeht und hinter Brauers Mühle wieder in den Mühlengraben mündet und der Tatsache, dass die ersten Mühlen in Norddeutschland mit unterschlächtigen Wasserrädern ausgestattet waren, ist davon auszugehen, dass die Brauersche Mühle als erste Mühle von Abbenrode und damit als Klostermühle zu bezeichnen ist, wobei beide Grundstücke wahrscheinlich früher zum Kloster gehörten.
1148 Klostermühle Abbenrode
1545 Klostermühle Abbenrode. Endgültiges Ende des Klosters Abbenrode (siehe Geschichte Kloster Abbenrode!)
1600 − 1800 ?
1854 urkundlich erwähnt als Friedrich Fulstsche Mühle, daselbst mit 2 oberschlächtigen Wasserrädern, 2 Mahlgängen, 2 Graupengängen und einen Spitzgang.
1860 urkundlich erwähnt als der Mühlenbesitzer Fulst mit seiner und der ehemals Brettschneiderschen Mühle (Scheel I Weißbach) aufgeführt.
1870 heiratet Karl Heymann die Tochter des Mühlenbesitzers und Dorfschulzen (Bürgermeister) Friedrich Fulst. Die Ehe bleibt kinderlos. Nach dem Tode seiner Frau, erbt Karl Heymann den Hof und die Mühle.
1904 erwirbt Hermann Brauer aus Groß Himstedt durch Kauf die Mühle und den Hof von Karl Heymann. Hermann Brauer betreibt nur noch die Ölmühle bis ca. 1932.
1934 heiratet Hermann Brauer Gertrud Tiefenbach (Schwester von Gustl Siebrecht), die nach dem Tode von Hermann Brauer (1941) Eigentümerin wird.
Sie vererbt 1949 den Klostermühlenhof an ihren Neffen, Martin Siebrecht von der Siebrechtschen Mühle aus Abbenrode.
Martin Siebrecht nimmt 1952 den Namen Martin Brauer-Siebrecht an.
Der Brauersche Hof wird 1954 Volkseigentum.
In der Folgezeit betreibt die LPG „Karl Marx” u.a. Hühnermast und später Schweinemast in den Wirtschaftsgebäuden. In den achtziger Jahren wird durch das Grenzregime das Wohnhaus und ein Nebengebäude abgerissen. Der verbliebene Stall und die Scheune werden als Mastställe weitergenutzt bis zur Wende. Die Hofstelle und ein Teil der landwirtschaftlichen Flächen sind heute wieder Eigentum der Familie Brauer-Siebrecht.
C.B.-S / Chronik Abbenrode
Fotografien / Bilder
Mühle Brauer
Innenhof der Mühle Brauer
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Brauer Stall und Scheune
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G. und H. Brauer ca. 1936
Gertrud und Hermann Brauer ca. 1936 vor dem Wohnhaus
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Hof Brauer ca. 1936
Hofansicht Richtung Süden 1936
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Wohnhaus Brauer 1934 Westseite
Das Wohnhaus Brauer 1934 von der Westseite/Garten gesehen, Abriss in den siebziger Jahren.
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Wohnzimmer Gertrud Brauer
Wohnzimmer von Gertrud und Hermann Brauer, ca. 1936
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Hof Brauer 2005
Hof Brauer im Jahre 2005
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| Fotos: Familie Siebrecht |
Anmerkung zum Kloster Abbenrode
Das
Kloster Abbenrode war ein Augustiner-Chorherren-Stift in der Gemeinde Abbenrode im Landkreis Wernigerode in Sachsen-Anhalt.
Geschichte
Die Gründung des Klosters soll unter Bischof Rudolf von Halberstadt als bischöfliches Eigenkloster vor 1141 erfolgt sein. Der erste Propst stammte aus dem Kloster Stötterlingenburg.
Da das Patronat der dem Heiligen Andreas geweihten Dorfkirche dem Kloster Ilsenburg zustand, soll es oft zu Streitigkeiten zwischen beiden Klöstern gekommen sein.
Die Zahl der Konventsmitglieder wurde 1143 auf sechs Kanoniker festgesetzt, wobei der Propst stets aus dem Kloster Ilsenburg sein sollte.
Das
Augustiner-Chorherrenstift Abbenrode hatte nur geringen Landbesitz und spielte nur eine untergeordnete Geschichte im Bistum Halberstadt. Im Bauernkrieg 1525 wurde es weitgehend zerstört und 1554 letztendlich völlig aufgehoben.
Im Ortsbild sind keinerlei Überreste der alten Klosteranlage erhalten geblieben. 78 Urkunden des Klosters Abbenrode aus dem Zeitraum 1150 bis 1727 werden heute im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt in Magdeburg verwaltet. Das Kloster soll sich im Bereich des Hinteren Mühlenwinkels, im Nord-Westen von Abbenrode.
Die Augustiner-Chorherren sind ein Zusammenschluss mehrerer katholischer Männerorden, die nach der Regel des heiligen Augustinus leben. Sie sind in der Mehrzahl Priester, die das feierliche Stundengebet pflegen und zugleich in der Seelsorge tätig sind. Die Augustiner-Chorherren gehören zu den Regularkanonikern.